Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"WELTHANDEL / Bonn fordert Kontrollinstanz
in den USA / EU bleibt im Streit um Datenschutz hart
Die Europäer bestehen im Datenschutzstreit mit den
USA auf der Schaffung einer unabhängigen amerikanischen Kontrollinstanz.
Das sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob in einem Gespräch
mit dem Handelsblatt. Diese müsse auch die Möglichkeit haben,
Sanktionen gegen Firmen zu verhängen, die Mißbrauch mit
Kundendaten betrieben. Die Selbstkontrolle der amerikanischen Industrie
alleine reiche nicht aus. Er sei aber zuversichtlich, daß es zu einer
Einigung komme und ein handelspolitischer Streit vermieden werde.
Hintergrund des transatlantischen Disputs ist die Datenschutzrichtlinie
der Europäischen Union. Sie soll gewährleisten, daß
die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der Union nur an Drittstaaten
erfolgt, in denen es vergleichbare Datenschutzbestimmungen gibt. Das ist
nach Meinung der Europäer in den USA derzeit nicht der Fall.
'Der öffentliche Bereich ist unter Datenschutzgesichtspunkten
in den USA kein Problem. In der Privatwirtschaft sieht es anders
aus', sagte Jacob. Dabei hält es der oberste deutsche Datenschützer
nicht für nötig, daß auch in den USA die Weitergabe von
Daten gesetzlich geregelt wird. Grundsätzlich sei auch eine Selbstregulierung
möglich, wie sie die amerikanische Industrie und auch das Handelsministerium
propagierten. ... Bislang prüft die amerikanische Bundes-Handelskommission
FTC nur, wenn ein Verdacht auf regelmäßigen Datenmißbrauch
besteht. Eine Prüfung im Einzelfall gibt es nicht. Die wäre aber
nach europäischem Verständnis notwendig. 'Wie die Amerikaner
den Datenschutz sicherstellen, ist zweitrangig. Wir wollen da keinen Popanz
aufbauen. Aber ohne Kontrollmechanismen geht es nicht', betonte Jacob.
... Die Europäer wollten den Datenfluß nicht grundsätzlich
stoppen, sagte Jacob. Der Verbraucher müsse aber Einfluß
auf die Weitergabe seiner Daten nehmen können. Zumindest ein Widerspruchsrecht
müsse es geben. ... 'Es muß für einen EU-Bürger grundsätzlich
möglich sein, in den USA Schadenersatz wegen unzulässiger
Verwendung seiner Daten zu erhalten.' Noch ist nicht geklärt,
welche Überprüfungsmechanismen die EU für ihre Datenschutzregelung
einführt. Diskutiert wird derzeit die Erstellung sogenannter weißer Listen,
auf denen die Länder zu finden sind, in die der Datentransfer unbedenklich
ist. 'Wichtig wird vor allem ein enger Kontakt zwischen der EU-Kommission
und den USA sein, damit man bei strittigen Fällen schnell einen Ansprechpartner
hat', sagte Jacob." HB 27.10.98 S. 11
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"DATENSICHERHEIT / Verschlüsselung / Quantencomputer knacken jeden Code" HB 27.10.98 S. 46
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