Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 27. Oktober 1998

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"WELTHANDEL / Bonn fordert Kontrollinstanz in den USA / EU bleibt im Streit um Datenschutz hart
Die Europäer bestehen im Datenschutzstreit mit den USA auf der Schaffung einer unabhängigen amerikanischen Kontrollinstanz. Das sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob in einem Gespräch mit dem Handelsblatt. Diese müsse auch die Möglichkeit haben, Sanktionen gegen Firmen zu verhängen, die Mißbrauch mit Kundendaten betrieben. Die Selbstkontrolle der amerikanischen Industrie alleine reiche nicht aus. Er sei aber zuversichtlich, daß es zu einer Einigung komme und ein handelspolitischer Streit vermieden werde. Hintergrund des transatlantischen Disputs ist die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll gewährleisten, daß die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der Union nur an Drittstaaten erfolgt, in denen es vergleichbare Datenschutzbestimmungen gibt. Das ist nach Meinung der Europäer in den USA derzeit nicht der Fall. 'Der öffentliche Bereich ist unter Datenschutzgesichtspunkten in den USA kein Problem. In der Privatwirtschaft sieht es anders aus', sagte Jacob. Dabei hält es der oberste deutsche Datenschützer nicht für nötig, daß auch in den USA die Weitergabe von Daten gesetzlich geregelt wird. Grundsätzlich sei auch eine Selbstregulierung möglich, wie sie die amerikanische Industrie und auch das Handelsministerium propagierten. ... Bislang prüft die amerikanische Bundes-Handelskommission FTC nur, wenn ein Verdacht auf regelmäßigen Datenmißbrauch besteht. Eine Prüfung im Einzelfall gibt es nicht. Die wäre aber nach europäischem Verständnis notwendig. 'Wie die Amerikaner den Datenschutz sicherstellen, ist zweitrangig. Wir wollen da keinen Popanz aufbauen. Aber ohne Kontrollmechanismen geht es nicht', betonte Jacob. ... Die Europäer wollten den Datenfluß nicht grundsätzlich stoppen, sagte Jacob. Der Verbraucher müsse aber Einfluß auf die Weitergabe seiner Daten nehmen können. Zumindest ein Widerspruchsrecht müsse es geben. ... 'Es muß für einen EU-Bürger grundsätzlich möglich sein, in den USA Schadenersatz wegen unzulässiger Verwendung seiner Daten zu erhalten.' Noch ist nicht geklärt, welche Überprüfungsmechanismen die EU für ihre Datenschutzregelung einführt. Diskutiert wird derzeit die Erstellung sogenannter weißer Listen, auf denen die Länder zu finden sind, in die der Datentransfer unbedenklich ist. 'Wichtig wird vor allem ein enger Kontakt zwischen der EU-Kommission und den USA sein, damit man bei strittigen Fällen schnell einen Ansprechpartner hat', sagte Jacob." HB 27.10.98 S. 11

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"DATENSICHERHEIT / Verschlüsselung / Quantencomputer knacken jeden Code" HB 27.10.98 S. 46

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